Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb

veröffentlicht am: 23.11.2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

mit der neuen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung ist die Öffnung von Musikschulen ab dem 22. November leider untersagt.

Im Folgenden finden den entsprechenden Auszug:
       

§ 15 Außerschulische Bildung


(1) Die Öffnung von Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen und Erwachsenenbildung, ähnlichen Einrichtungen sowie Volkshochschulen, Kunst-, Musik- und Tanzschulen ist untersagt.


(2) Abweichend von Absatz 1 ist der vorbereitende Unterricht in Kunst-, Musik- und Tanzschulen für Personen, die vor einer für die weitere Ausbildung ausschlaggebenden Prüfung stehen, im kommenden Jahr ein Studium aufnehmen oder die an internationalen oder nationalen Wettbewerben teilnehmen werden, zulässig. Für die in Satz 1 genannten Personen und Anleitungspersonal besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise und zur Kontakterfassung durch den Betreiber.


(3) Absatz 1 gilt nicht für Angebote für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.


In diesem Fall besteht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Betreuerinnen und Betreuer sowie Anleitungspersonal die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Betreiber und zur Kontakterfassung.

Für Schüler*innen entfällt der Testnachweis, wenn sie einer Testpflicht nach der Schulverordnung unterliegen und das 16. Lebensjahr noch nicht erreicht haben (bei geschlossenen Schulen muss ein tagesaktueller Test einer autorisierten Teststelle vorgelegt werden). 

Sollte auf Grund der neuen Regeln kein Präsenzunterricht möglich sein, dann kann der Unterricht in Absprache mit dem Fachlehrer auch online durchgeführt werden.

Ist keine alternative Unterrichtsform möglich, dann kann durch einen formlosen schriftlichen Antrag (per Post oder per Mail) die Unterrichtsgebühr für diesen Zeitraum ausgesetzt werden. Eine Gutschrift bzw. die Rückerstattung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Schuljahr. Die Gebühren für den Monat Dezember werden zunächst regulär eingezogen.

Zusatzangebote wie bspw. Orchester, Kammermusik oder Musiklehre finden nicht statt. Wenn möglich bieten die Kolleg*innen dafür Online-Angebote an.

Beachten Sie bitte das geänderte Hygienekonzept ab dem 22. November 2021!

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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